Armer Autofahrer

Seine Ehe sei in die Brü­che gegan­gen, im Sep­tem­ber 2010 habe er den Arbeits­platz ver­lo­ren; zur­zeit werde er wegen Depres­sio­nen und eines „Alko­hol­pro­blems“ in einer Kli­nik behan­delt.“ 1

So kann man es im letz­ten Absatz eines Arti­kels lesen (siehe unten), der am 1. Februar 2011 unter der Über­schrift “NACH TRAGISCHEM UNFALL Keine Schuld am Tod des Mäd­chens“ erschie­nen ist.

Mal abge­se­hen davon, dass ein Alko­hol­ab­hän­gig­keit, eine Depres­sion und auch die Schei­dung von der Ehe­frau viele andere Ursa­chen haben kön­nen und unab­hän­gig vom Unfall zu sehen sind, vom Anwalt vor Gericht als straf­mil­dernd ein­ge­bracht wur­den und auch hier im Arti­kel Mit­leid mit dem Ver­ur­sa­cher erwe­cken sol­len, so wer­den die Lei­den der Eltern durch den Tod des Kin­des nicht gewürdigt.

Lang­sam kam er an der Kreu­zung in Sülz an, und da die Ampel grün zeigte und er keine Fuß­gän­ger auf der Straße sah, bog er stadt­ein­wärts.“ 2

Von objek­ti­ver Bericht­er­stat­tung kann keine Rede sein, wenn man obi­gen Satz liest. Als sei der Redak­teur dabei gewe­sen, beschreibt er das Ver­hal­ten des Unfall­fah­rers beim Abbie­gen. Schein­bar scheint aber auch ihm ent­gan­gen, dass Fuß­gän­ger sich in der Regel nicht auf der Fahr­bahn, son­dern auf dem Bür­ger­steig  befin­den und sich auch bewe­gen, die Situa­tion dem­nach dyna­misch ist. Ein Grund, warum man Kin­dern zum Bespiel ein­bläut, dass vor dem Über­que­ren der Straße nach links, rechts und wie­der nach links geschaut wer­den muss. Ab der Fahr­bahn­mitte dann sicher­heits­hal­ber noch nach rechts, denn nach dem Über­que­ren der ers­ten Hälfte der Fahr­bahn könnte von rechts wie­der ein Auto kommen.

Auto­fah­rer müs­sen dies dem­nach nicht tun und Fuß­gän­ger, die sich bewe­gen, auf dem Bür­ger­steig Rad fah­rende Kin­der und Rad­fah­rer grund­sätz­lich, sind Opfer die­ses gesetz­ten Ver­kehrs­schwer­punk­tes, der ein­deu­tig auf das Auto aus­ge­rich­tet ist.

Ich lebe hier und akzep­tiere die Gesetze und die Recht­spre­chung, die sich dar­aus erge­ben kann. Ver­ste­hen kann ich sie, wie im beschrie­be­nen Fall nicht.

Aus­ge­hend von einer Gefähr­dungs­haf­tung hätte mei­nes Erach­tens eine Ver­ur­tei­lung statt­fin­den müssen.

Fazit ist dem­nach und damit leben wir alle sehr gefähr­lich: Die Sorg­falts­pflicht ist nicht ver­letzt, wenn der Fah­rer das Kind nicht im Rück­spie­gel sehen konnte.

Was mir in die­sem Arti­kel fehlt, ist der Hin­weis dar­auf, dass das Kind kei­nen Helm getra­gen hat.

Das mag zynisch sein, aber ich halte den gan­zen Arti­kel für zynisch, indem der Tod eines Kin­des der – ich möchte es mal freund­lich aus­drü­cken – man­geln­den tech­ni­schen Aus­stat­tung von Fahr­zeu­gen zuge­spro­chen wird und es aus mei­ner Sicht nicht wahr­ge­nom­me­ner Sorg­falts­pflicht handelt.

Warum hat der Fah­rer das Kind nicht vor dem Abbie­gen auf dem Bür­ger­steig fah­ren sehen?  In der Regel sieht man doch, wenn man die Straße ent­lang fährt, dass sich Rad­fah­rer in die glei­che Rich­tung bewe­gen und beim Abbie­gen mit ihnen zu rech­nen ist, wenn sie wei­ter­hin gera­de­aus fahren.

Mein Bedau­ern gilt dem Kind, das ohne eige­nes Ver­schul­den zu Tode kam.

Mein Bedau­ern gilt den Eltern, deren Kind ohne eige­nes Ver­schul­den zu Tode kam.

Mein Bedau­ern gilt den Eltern, die nicht nur mit dem unver­schul­de­ten Tod des eige­nen Kin­des fer­tig wer­den müs­sen, son­dern auch ein sol­chen Urteil hin­neh­men müssen.

Mein Bedau­ern gilt allen Ver­kehrs­teil­neh­mern, denn die­ses Urteil hat Signal­wir­kung und imple­men­tiert, dass man güns­ti­ger­weise nur in einem LKW am Stra­ßen­ver­kehr teilnimmt.

Diese, für Auto­fah­rer mit­leids­hei­schende Bericht­er­stat­tung ist beim Köl­ner Stadt-Anzeiger, so wie sie sich mir dar­stellt, ein­sei­tig und nur zuguns­ten der Auto­lobby ausgerichtet.

Schade, dass hier die gebo­tene Objek­ti­vi­tät in der Bericht­er­stat­tung fehlt!

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1, 2 KÖLNER STADT-ANZEIGER NACH TRAGISCHEM UNFALL Keine Schuld am Tod des Mäd­chens

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2 Kommentare

  1. Erstellt am 1. Februar 2011 um 20:38 | Permanent-Link

    rundum trau­rig !

  2. sigggi
    Erstellt am 6. Februar 2011 um 17:08 | Permanent-Link

    Na Klasse.
    Gut­ach­ter, Staats­an­walt und Rich­ter sind sich einig. Der LKW Fah­rer Diet­mar G. hatte keine Mög­lich­keit den Unfall zu ver­mei­den.
    Das Kind befand sich also prak­tisch in einem Bereich in dem es für den LKW Fah­rer unsicht­bar war.
    Na dann, liebe Rich­ter und Staats­an­wälte macht doch mal Nägel mit Köp­fen und setzt end­lich mal die Leute auf die Ankla­ge­bank die Rad­fah­rer, per Gesetz, dazu zwin­gen genau in die­sen Berei­chen zu fah­ren.
    http://siggis-seiten.de/Prinzip-Radweg.jpg
    Wie­viel töd­li­che Unfälle muss es denn noch geben?

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  1. […] ) nichts mehr blog­gen, da Elmar dies in sei­nen Medi­en­ecken bereits aus­führ­lich getan hat (Armer Auto­fah­rer). Vor­ges­tern wurde mir die­ses Urteil jedoch wie­der bewusst, als ich an einer Ampel hin­ter einem LKW […]

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