Des einen Freud …

… des ande­ren Leid, könnte man sagen, wenn die Sach­lage hier so ein­fach wäre.

Der inter­na­tio­nale Rhein­rad­weg
Der inter­na­tio­nale Rhein­rad­weg beginnt im Quell­ge­biet des Sankt Gott­hard und endet in Tiel in den Nie­der­lan­den. Ins­ge­samt kommt er so auf eine Länge von 1320 km.
Die­ser Rad­weg hat sich inzwi­schen wohl zu einer Tou­ris­ten­at­trak­tion ent­wi­ckelt, denn man kann ihn — je nach Lust und Laune — abschnitt­weise fah­ren und so, nach Leis­tungs­fä­hig­keit oder ande­ren Über­le­gun­gen die ent­spre­chen­den Teil­stü­cke auswählen.

Das klappt wun­der­bar — ich selbst bin den Rhein­rad­weg schon von Köln bis hin­ter Mainz gefah­ren — und habe immer eine gute Aus­schil­de­rung ange­trof­fen und einen Rad­weg, der getrennt vom Fuß­gän­ger­weg war oder wo die Rhein­pro­me­nade so untereilt war, dass ein rück­sichts­vol­les Neben­ein­an­der pro­blem­los mög­lich war und ist.

Anders ist das in Köln!

Hier gibt es keine Tren­nung zwi­schen Rad­weg und Pro­me­nade und gerade an Wochen­en­den wie die­sem, wenn viele Tou­ris­ten in der Stadt sind und das Wet­ter ent­spre­chend schön ist, so ist auf der Rhein-Uferpromenade kaum rad­fah­ren­der­weise durchzukommen.

Auch die sprich­wört­li­che Gelas­sen­heit, die dem Köl­ner nach gesagt wird, ist plötz­lich ver­schwun­den, wenn man zag­haft die Klin­gel betä­tigt und ver­sucht, sich sei­nen Weg durch die­ses Getüm­mel zu bah­nen.

Keine Aus­weich­mög­lich­keit
Lei­der ist es so, dass keine Aus­weich­mög­lich­kei­ten vor­han­den sind, denn dann würde diese jeder Rad­fah­rer gerne nutzen.

Viel­mehr herrscht für mög­lich Aus­weich­stre­cken ein Fahr­ver­bot für Rad­fah­rer. Eine Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung gibt es hier inter­es­san­ter­weise nur für die Bim­mel­bahn, aber dazu spä­ter mehr.

Schö­ner neuer Rad­weg
Nun ist im Rah­men des Hoch­was­ser­schut­zes alles schön neu gemacht wor­den und es gibt einen Rad­weg, der das Umfah­ren der Ufer­pro­me­nade -  zumin­dest für ein kur­zes Stück — ermöglicht.

Bei Ver­an­stal­tun­gen geht hier nichts mehr
Aller­dings funk­tio­niert das nur, wenn keine Ver­an­stal­tung wie der Antik-Markt, der jetzt über Ostern statt­ge­fun­den hat, ange­sagt ist.

Dann näm­lich gel­ten in Köln auf die­sem Stück des Rhein­rad­we­ges keine Gesetze mehr und die Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung wird schlicht außer Kraft gesetzt.

Gesetz­li­che Rege­lun­gen gel­ten nicht mehr
Wie man auf dem Bild  sehen kann, wird der Rad­weg (Zei­chen 237, was den Rad­weg für Rad­fah­rer als benut­zungs­pflich­tig aus­weist) durch das ent­spre­chende Ver­kehrs­zei­chen als Rad­weg aus­ge­wie­sen und dies wird  noch durch die rote Farbe unterstrichen.

Radweg am Schokomuseum

Rad­weg am Schokomuseum

Trotz­dem wer­den die Stände so auf­ge­baut, dass die Besu­cher auf dem Rad­weg ste­hen müs­sen, um sich die dor­ti­gen Aus­la­gen anschauen zu kön­nen oder den Rad­weg über­que­ren müs­sen, um zu der Aus­lage zu gelangen.

Ein nicht stö­rungs­freies Mit­ein­an­der ist hier vor­pro­gram­miert und wird durch die Igno­ranz der gesetz­li­chen Vor­ga­ben erst ermöglicht.

Warum gibt es keine Aus­weich­stre­cken?
Es spricht nichts dage­gen, wenn diese Flä­chen benö­tigt wer­den, diese auch zur Ver­fü­gung zu stellen.

Nur muss dann eine ent­spre­chende Aus­weich­stre­cke — wie beim Auto­ver­kehr üblich — zur Ver­fü­gung gestellt werden.

  • Was spricht dage­gen, wenn an ande­rer Stelle das Ver­bot für Rad­fah­rer gut sicht­bar auf­ge­ho­ben wird?
  • Was spricht dage­gen, eine Spur des Rhein­ufer­tun­nels für eine Aus­weich­stre­cke zu sper­ren, da gerade an Wochen­en­den die Ver­kehrs­be­las­tung im Tun­nel und auf der Rhein­ufer­staße nicht so hoch ist.
  • Was spricht dage­gen, den gesam­ten Markt Rich­tung Kran­häu­ser aus­zu­deh­nen und ggf. im wei­te­ren Ver­lauf die dor­tige Rhein­ufer­pro­me­nade zu nutzen?
Die Bimmelbahn, Ausschnittvergrößerung

Die Bim­mel­bahn mit meh­re­ren Anhän­gern (Aus­schnitt­ver­grö­ße­rung aus obi­gem Bild)

  • Warum darf eine Bim­mel­bahn  Fuß­gän­ger­zo­nen befahren?
  • Warum darf eine Bim­mel­bahn sogar die Rhein­ufer­pro­me­nade befah­ren und das auch noch wäh­rend einer sol­chen Veranstaltung?
  • Warum wer­den Fuß­gän­ger und Rad­fah­rer einer sol­chen Gefähr­dung ausgesetzt?

Ich wer­den den Fahr­rad­be­auf­trag­ten der Stadt Köln, den ADFC Köln und die Initia­tive Velo2010  auf die­sen Arti­kel hin­wei­sen und hier um einen Stel­lung­nahme in Form eines Kom­men­ta­res bit­ten und bin doch sehr gespannt, ob es Reak­tio­nen geben wird.

Links

Rhein­rad­weg Wiki­pe­dia
http://de.wikipedia.org/wiki/Rheinradweg

Der Rhein­rad­weg, inkl. Karte und GPS-Daten
http://radreise-wiki.de/Rhein

Ver­kehrs­zei­chen KFZ-Auskunft
http://verkehrszeichen.kfz-auskunft.de/verkehrszeichen_vorschriftzeichen2.html

Velo 2010
http://www.velo2010.de/

AD-FC Köln
http://www.adfc-koeln.de/

Die Seite des Fahr­rad­be­auf­trag­ten der Stadt Köln
http://www.stadt-koeln.de/4/verkehr/radverkehr/

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4 Responses to Des einen Freud …

  1. Elmar Fischer on 20. April 2009 at 05:45

    Inzwi­schen habe ich vom Fahr­rad­be­auf­trag­ten der Stadt Köln und von Velo 2010 (Poli­zei) eine E-Mail bekom­men, dass meine E-Mail ein­ge­gan­gen sei und meine Anfrage bear­bei­tet würde.
    Jetzt heißt es abwar­ten, wel­che Stel­lung­nah­men kommen.

  2. Elmar Fischer on 25. April 2009 at 13:04

    Wenn ich das Gespräch mit dem net­ten Poli­zei­be­am­ten rich­tig inter­pre­tiere, so ist hier die Stadt Köln bzw. das Ord­nungs­amt in der Pflicht, das diese Veranstaltung(en) geneh­migt hat.
    Grund­sätz­lich müs­sen die Rad­wege frei blei­ben und eigent­lich müss­ten sogar Panik­schutz­git­ter auf­ge­stellt wer­den, die für eine Begren­zung der Ver­an­stal­tung sor­gen könnten.

    Was mir eben­falls immer nicht nicht ein­leuch­ten will, ist, warum die Bim­mel­bahn immer fährt und Son­der­rechte zu haben scheint.
    Sie ist gefah­ren, als der Hoch­was­ser­schutz instal­liert wor­den ist, sie ist gefah­ren bei obi­ger Ver­an­stal­tung, wie man gut erken­nen kann und sie kreuzt auch stän­dig bei der Aus­fahrt den Rad­weg und behin­dert dabei — auf­grund — ihrer Län­der eben­falls den Autoverkehr.

  3. Elmar Fischer on 2. Mai 2009 at 13:58

    Auf meine Anfrage beim Fahr­rad­be­auf­trag­ten der Stadt Köln, wann ich mit einer Ant­wort rech­nen könne, erhielt ich fol­gende Antwort:

    von fahrradbeauftragter@stadt-koeln.de
    an fischer-cologne@web.de
    Datum 30. April 2009 11:03
    Betreff AW: Der Rad­weg ab dem Schokomuseum

    Sehr geehr­ter Herr Fischer,
    ich habe Ihren Arti­kel auch an das Ord­nungs­amt geschickt, da das von Ihnen geschil­derte Pro­blem in ers­ter Linie in deren Zustän­dig­keit fällt. Wir hat­ten ja bereits vor eini­ger Zeit einen Mail-Kontakt. Wir, als das Team des Fahr­rad­be­auf­trag­ten, haben dar­auf­hin das Ord­nungs­amt auf die Pro­ble­ma­tik hin­ge­wie­sen, dass bei Ver­an­stal­tun­gen, nicht nur auf der Rhein­ufer­pro­me­nade, son­dern auch bei ande­ren Stra­ßen­fes­ten im Stadt­ge­biet, der Rad­ver­kehr in gebüh­ren­dem Maße zu berück­sich­ti­gen ist. Sobald ich eine Reak­tion der Kol­le­gen vor­lie­gen habe, werde ich mich wie­der bei Ihnen melden.

    Mit freund­li­chen Grü­ßen
    Im Auf­trag
    Peter Lemke

    Stadt Köln — Der Ober­bür­ger­meis­ter
    Amt für Stra­ßen und Ver­kehrs­tech­nik
    Ver­kehrs­pla­nung 661/5
    Willy-Brandt-Platz 2
    50679 Köln

    Tele­fon: 0221/221–24830
    Tele­fax: 0221/221–27082
    E-Mail: strassen-verkehrstechnik@stadt-koeln.de
    Inter­net: http://www.stadt-koeln.de

    Meine Ant­wort auf diese E-Mail:

    an fahrradbeauftragter@stadt-koeln.de
    Datum 2. Mai 2009 14:55
    Betreff Re: Der Rad­weg ab dem Schokomuseum

    Sehr geehr­ter Herr Lemke,

    es stimmt, dass wir vor einem Jahr schon ein­mal E-Mail-Kontakt hat­ten, weil ich Sie auf die­ses Pro­blem auf­merk­sam gemacht habe.

    Lei­der ist bis heute keine Ände­rung ein­ge­tre­ten. So hat letz­tes Wochen­ende wie­der eine Ver­an­stal­tung mit den glei­chen Behin­de­run­gen am Scho­komu­seum statt­ge­fun­den, wie ich sie oben beschrie­ben habe.

    Hier hätte ich vom Team der Fahr­rad­be­auf­trag­ten der Stadt Köln zumin­dest erwar­tet, dass in Kennt­nis die­ser Pro­bleme die Ver­an­stal­tung per­sön­lich vor Ort ind Augen­schein genom­men wor­den wäre, denn dann hät­ten diese Miss­stände sofort abge­stellt wer­den müs­sen.
    Da dies nicht gesche­hen ist, gehe ich davon aus, dass kein Team­mit­glied vor Ort war.

    Mei­nes Erach­tens reicht es nicht aus, dem Ord­nungs­amt eine E-Mail wei­ter­zu­lei­ten — dafür braucht es kei­nen Fahr­rad­be­auf­trag­ten, das kann — ohne Ihnen zu nahe tre­ten zu wol­len — jeder Sach­be­ar­bei­ter erledigen.

    Viel­mehr bin ich davon aus­ge­gan­gen, dass sich ein Fahr­rad­be­auf­trag­ter auch darum küm­mert, dass ihm bekannt gewor­dene Miss­stände abge­schafft werden.

    Ein­zig die Poli­zei scheint sich zu küm­mern, habe ich den Ein­druck.
    Die eben­falls infor­mierte Orts­gruppe des AD-FC Köln hält sich bedeckt und hat es bis heute nicht geschafft, auch nur den Ein­gang mei­ner E-Mail zu bestätigen.

    Schade finde ich, dass man mit gro­ßem Auf­wand kon­trol­liert und dar­über ver­gisst, die Vor­aus­set­zun­gen zu schaf­fen, die es erst ermög­li­chen, Regeln ein­hal­ten zu können.

    Bitte tei­len Sie mir mit, wel­che Maß­nah­men Sie als Fahr­rad­be­auf­trag­ter ein­lei­ten wer­den, damit diese Miss­stände schnellst­mög­lich abge­stellt wer­den.
    Nut­zen Sie bitte dazu die Kom­men­tar­funk­tion unter dem Arti­kel, wo ich auch Ihre und diese Antwort-E-Mail ver­öf­fent­licht habe.

    Mit freund­li­chen Grü­ßen
    Elmar Fischer

    Zu die­sem Thema möchte ich auch auf mei­nen Bei­trag: “Ein fröh­li­ches Halali …” auf­merk­sam machen.

  4. ArVo on 5. Mai 2009 at 15:03

    Nach eige­ner Aus­sage ver­steht sich der Köl­ner Fahr­rad­be­auf­tragte als Ver­tre­ter der Stadt Köln in diver­sen Gre­mien. Dar­über hin­aus ist er Pro­jekt­be­auf­trag­ter für die Stadt Köln in der Arbeits­ge­mein­schaft Fahr­rad­freund­li­cher Städte und Gemein­den in NRW. Über wei­tere Auf­ga­ben und die Mög­lich­kei­ten des Fahr­rad­be­auf­trag­ten ist nichts in Erfah­rung zu brin­gen. Ich per­sön­lich habe ihm oder sei­nem Büro schon meh­rere Män­gel kom­mu­ni­ziert. In der Regel erhält man als Ant­wort, dass die Hin­weise an die zustän­di­gen Kol­le­gen wei­ter­ge­lei­tet wur­den, wenn es über­haupt Ant­wort gab. Nach­ge­hal­ten wur­den die Män­gel­hin­weise nicht! In einem Gespräch auf einer Ver­an­stal­tung von Velo 2010 bemerkte Herr Möl­lers, auf meine Nach­frage hin, ob sie das denn auch noch kon­trol­lie­ren soll­ten! Ich halte das Büro des Fahr­rad­be­auf­trag­ten für keine gute Adresse, um die Stadt Köln über Rad­ver­kehrs­män­gel zu infor­mie­ren. Offen­sicht­lich sind sie dort zu sehr damit beschäf­tigt die Unzu­läng­lich­kei­ten der Stadt schön zu reden, anstatt sie besei­ti­gen zu las­sen. Die Rad­ver­kehrs­an­la­gen die sie uns auf den Inter­net­sei­ten der Stadt Köln, als neu und gelun­gen prä­sen­tie­ren, ent­beh­ren jeder pra­xis­taug­li­chen Grund­lage, der Rad­ver­kehr ist und bleibt unter­ge­ord­net.
    Ich emp­fehle, sich direkt an die zustän­dige Behörde zu wen­den. Wenn das Anlie­gen berech­tigt ist, pas­siert auch was!

    Was das oben geschil­der­ten Pro­blem angeht, würde zumin­dest ich die Fahr­bahn benut­zen. Das ist mög­lich, wenn der Rad­weg zuge­stellt oder nicht benutz­bar ist. Soweit ich weiss, darf man sogar durch den Tun­nel fah­ren, da hier kein beglei­ten­der benut­zungs­pflich­ti­ger Rad­weg vor­han­den ist und kein ent­spre­chen­des Fahr­ver­bot besteht. Das muß aller­dings jeder sel­ber über­prü­fen. Sol­len die Auto­fah­rer nur hupen, immer­hin wis­sen wir so, dass sie uns bemerkt haben. Und ganz wich­tig, freund­lich blei­ben und die Auto­fah­rer über den Irr­tum, dass wir dort nicht sein dür­fen an der nächs­ten Ampel höf­lich auf­klä­ren. Wie heisst es so schön bei Cri­ti­cal Mass Ver­an­stal­tun­gen: Wir sind der Verkehr!

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