Man kennt das zur Genüge hier in Köln und mich nervt es ganz besonders, weil ich viel mit dem Fahrrad innerhalb und außerhalb des Stadtgebietes unterwegs bin. Gemeint ist das Parken auf Radwegen.
Jeder der mit dem Fahrrad unterwegs ist, hat das schon erlebt: Man fährt auf einem benutzungspflichtigen Radweg und plötzlich kommt man nicht weiter, weil ein Auto dort, auf diesem Radweg steht.
Mit etwas Glück und bei wenig Verkehr — wenn es der Bordstein zum Bürgersteig zulässt — kann man dieses Fahrzeug mit einem Schlenker umfahren.
Wenn man weniger Glück hat, wie ich am heutigen Morgen,
- so muss man absteigen,
- das Fahrrad über den Bordstein auf den Bürgersteig heben,
- das Hindernis dort schiebenderweise umrunden,
- um dann das Fahrrad wieder auf den Radweg zu schieben,
- aufzusteigen und die Fahrt
- bis zum nächsten Hindernis fortzusetzen.
Gibt‘s nicht?
Doch, das ist der Alltag eines jeden Radfahrers hier in Köln.
So stand heute um kurz vor 10.00 Uhr ein Fahrzeug so auf dem Radweg, dass ein einfaches Umfahren nicht mehr möglich war.
Sicherlich würde der Fahrer, wenn man ihn befragen würde, sagen: “Ich habe doch nur ganz kurz dort gestanden!”
Trotzdem habe ich als Radfahrer kaum eine Chance, an dieser Stelle das Fahrzeug gefahrlos zu umrunden.
Würde gleiches auf einer Straße passieren, so würde gehupt, geschimpft und gestikuliert, dass man bei einigen Fahrern einen Herzinfarkt erwarten würde.
Dies habe ich kurz darauf erleben dürfen, als in einer Seitenstraße ein Lieferwagen in der zweiten Reihe parkte und auf der gegenüberliegenden Seite eine Autofahrerin in eine Parklücke einparken wollte.
Sie machte das sehr gut und routiniert, musste allerdings die Größe des Einparkbogens beschränken, weil auf der gegenüberliegenden Seite eine andere Fahrerin so weit hinter den Lieferwagen gefahren war, dass der Rangierraum extrem eingeschränkt war.
Interessanterweise wurde hier die Autofahrerin, die einparken wollte, durch Hupen und sonstige Nettigkeiten so unter Druck gesetzt, dass sie entnervt weiterfuhr.
Parken in der zweiten Reihe ist so sehr Normalität, dass der Zorn der wartenden Autofahrer hier die falsche Fahrerin getroffen hatte.
Ähnlich ist es beim Halten oder Parken auf dem Radweg. Hier regt sich niemand auf — hier handelt es sich um ein Fläche, die genutzt werden muss, wenn der Autoverkehr sonst behindert würde.
Auf dem zweiten Bild sieht man, mit welcher Selbstverständlichkeit und ohne “Not” der Radweg als Parkraum genutzt wird.
Mit geht es nicht darum, dass hier Strafen ausgesprochen werden! Die Kennzeichen habe ich aus diesem Grund auch unkenntlich gemacht.
Mir geht es um ein Umdenken, denn als Radfahrer bin ich gezwungen auf einem Radweg zu fahren — ob ich will oder nicht.
Neben solchen, sicherlich gedankenlosem Verhalten, hat man es als Radfahrer auch mit Dingen zu tun, wie sie im folgenden Bild gezeigt werden:



2 Kommentare
Ich weiß nun wirklich nicht, wo das Problem ist. Am Neumarkt hättest Du einfach auf die Fahrbahn fahren können und in Pesch ebenso. Ich finde es eigentlich gut, daß Radwege zugeparkt werden. Das erlaubt mir nämlich, die Fahrbahn zu benutzen. Es ist nämlich so, daß die Benutzung des Radwegs zumutbar sein muß. Nicht geräumte Wege im Winter (Schnee) oder Herbst (Laub), parkende Autos, Mülltonnen etc. heben die Benutzungsplicht auf.
Am Neumarkt habe ich versucht durch einen Schlenker nach links das Fahrzeug zu umfahren, was mir wütendes Gehupe und Geschimpfe eingebracht hat.
Die Stelle ist nicht gerade übersichtlich und die 30, die dort gefahren werden dürfen, werden in der Regel nicht eingehalten, um es freundlich auszudrücken.
Grundsätzlich brauche ich keinen Radweg und fahre viel lieber auf der Straße, weil das bei Weitem nicht so gefährlich ist, wie ein Radweg. Wenn ich ihn aber benutzen muss, und in der Regel kann man den Radweg aufgrund der Bordsteinkantenhöhe nicht einfach so verlassen, so erwarte ich zumindest, dass er frei ist.
Außerdem denke ich — hoffe ich — dass viele Beschwerden auch um Umdenken zwingen und die Radwege entweder abgeschafft oder grundsätzlich freigehalten werden.
Ergänzung vom 29. Juni 2009
Hinzu kommt, dass in einer Verpflichtung auch immer eine Pflicht für den steckt, der diese Verpflichtung ausspricht. Wenn ich also Radfahrer verpflichte, auf dem Radweg zu fahren, so muss ich auch dafür sorgen, dass er das kann.
Die Umfahrung solcher Hindernisse und durch Verlassen des Radweges ist zwar eine praktische Lösung, entpflichtet aber nicht den, der die Verpflichtung ausgesprochen hat. Man kann und muss ihn deshalb auch weiter in die Pflicht nehmen!