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	<title>Kommentare zu: Umdenken ist gefordert!</title>
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		<title>Von: Elmar Fischer</title>
		<link>http://blog.medienecken.de/umdenken-ist-gefordert/comment-page-1/#comment-112</link>
		<dc:creator>Elmar Fischer</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 28 Jun 2009 20:49:10 +0000</pubDate>
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		<description>Am Neumarkt habe ich versucht durch einen Schlenker nach links das Fahrzeug zu umfahren, was mir wütendes Gehupe und Geschimpfe eingebracht hat.
Die Stelle ist nicht gerade übersichtlich und die 30, die dort gefahren werden dürfen, werden in der Regel nicht eingehalten, um es freundlich auszudrücken.

Grundsätzlich brauche ich keinen Radweg und fahre viel lieber auf der Straße, weil das bei Weitem nicht so gefährlich ist, wie ein Radweg. Wenn ich ihn aber benutzen muss, und in der Regel kann man den Radweg aufgrund der Bordsteinkantenhöhe nicht einfach so verlassen,  so erwarte ich zumindest, dass er frei ist.

Außerdem denke ich - hoffe ich - dass viele Beschwerden auch um Umdenken zwingen und die Radwege entweder abgeschafft oder grundsätzlich freigehalten werden.

Ergänzung vom 29. Juni 2009

Hinzu kommt, dass in einer Verpflichtung auch immer eine Pflicht für den steckt, der diese Verpflichtung ausspricht. Wenn ich also Radfahrer verpflichte, auf dem Radweg zu fahren, so muss ich auch dafür sorgen, dass er das kann.

Die Umfahrung solcher Hindernisse und durch Verlassen des Radweges ist zwar eine praktische Lösung, entpflichtet aber nicht den, der die Verpflichtung ausgesprochen hat.  Man kann und muss ihn deshalb auch weiter in die Pflicht nehmen!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Am Neumarkt habe ich versucht durch einen Schlenker nach links das Fahrzeug zu umfahren, was mir wütendes Gehupe und Geschimpfe eingebracht hat.<br />
Die Stelle ist nicht gerade übersichtlich und die 30, die dort gefahren werden dürfen, werden in der Regel nicht eingehalten, um es freundlich auszudrücken.</p>
<p>Grundsätzlich brauche ich keinen Radweg und fahre viel lieber auf der Straße, weil das bei Weitem nicht so gefährlich ist, wie ein Radweg. Wenn ich ihn aber benutzen muss, und in der Regel kann man den Radweg aufgrund der Bordsteinkantenhöhe nicht einfach so verlassen,  so erwarte ich zumindest, dass er frei ist.</p>
<p>Außerdem denke ich — hoffe ich — dass viele Beschwerden auch um Umdenken zwingen und die Radwege entweder abgeschafft oder grundsätzlich freigehalten werden.</p>
<p>Ergänzung vom 29. Juni 2009</p>
<p>Hinzu kommt, dass in einer Verpflichtung auch immer eine Pflicht für den steckt, der diese Verpflichtung ausspricht. Wenn ich also Radfahrer verpflichte, auf dem Radweg zu fahren, so muss ich auch dafür sorgen, dass er das kann.</p>
<p>Die Umfahrung solcher Hindernisse und durch Verlassen des Radweges ist zwar eine praktische Lösung, entpflichtet aber nicht den, der die Verpflichtung ausgesprochen hat.  Man kann und muss ihn deshalb auch weiter in die Pflicht nehmen!</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Tichon</title>
		<link>http://blog.medienecken.de/umdenken-ist-gefordert/comment-page-1/#comment-111</link>
		<dc:creator>Tichon</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 28 Jun 2009 20:02:41 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://blog.medienecken.de/?p=1392#comment-111</guid>
		<description>Ich weiß nun wirklich nicht, wo das Problem ist. Am Neumarkt hättest Du einfach auf die Fahrbahn fahren können und in Pesch ebenso. Ich finde es eigentlich gut, daß Radwege zugeparkt werden. Das erlaubt mir nämlich, die Fahrbahn zu benutzen. Es ist nämlich so, daß die Benutzung des Radwegs zumutbar sein muß. Nicht geräumte Wege im Winter (Schnee) oder Herbst (Laub), parkende Autos, Mülltonnen etc. heben die Benutzungsplicht auf.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich weiß nun wirklich nicht, wo das Problem ist. Am Neumarkt hättest Du einfach auf die Fahrbahn fahren können und in Pesch ebenso. Ich finde es eigentlich gut, daß Radwege zugeparkt werden. Das erlaubt mir nämlich, die Fahrbahn zu benutzen. Es ist nämlich so, daß die Benutzung des Radwegs zumutbar sein muß. Nicht geräumte Wege im Winter (Schnee) oder Herbst (Laub), parkende Autos, Mülltonnen etc. heben die Benutzungsplicht auf.</p>
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