Umstrukturierung

Ist Ihnen schon der Brief Ihres Arbeit­ge­bers zuge­stellt wor­den, in dem die geplan­ten Umstruk­tu­rie­run­gen bekannt gege­ben wer­den?
Wenn nicht, habe Sie viel­leicht schon in der Zei­tung davon gele­sen oder im Fern­se­hen einen Bei­trag dazu gesehen.

For­schung
Neu­este For­schungs­er­geb­nisse haben gezeigt, dass eine effek­ti­vere Zusam­men­ar­beit und damit eine erhöhte Arbeits­leis­tung erreicht wer­den kann, wenn Gleich­alt­rige zusammenarbeiten.

Aus die­sem Grund haben füh­rende Unter­neh­men beschlos­sen, diese Vor­aus­set­zun­gen in ihrem Betrieb umzu­set­zen. Eine wei­tere wis­sen­schaft­li­che Beglei­tung die­ser Umstruk­tu­rie­rung ist schon gesichert.

Umset­zung
Dem­nach wer­den nach den abschlie­ßen­den Vor­über­le­gun­gen und Pla­nun­gen nur noch Men­schen glei­chen Alters zusam­men­ar­bei­ten. Um dies zu rea­li­sie­ren, ist eine fir­men­über­grei­fende Koope­ra­tion unab­ding­bar und so haben sich im Köl­ner Raum alle Fir­men der Auto­mo­bil­bran­che und deren Zulie­fe­rer zusam­men­ge­schlos­sen und wer­den die Mit­ar­bei­ter ent­spre­chend ihres Alters in die ver­schie­de­nen Abtei­lun­gen entsenden.

Eine grobe alters­mä­ßige Ein­tei­lung hat schon statt­ge­fun­den. Diese unter­glie­dert sich in fol­gende Alters­stu­fen: 20 — 30 jäh­rige,: 30 bis 40 jäh­rige Men­schen, die in diese Alters­stu­fen nicht ein­ge­ord­net wer­den kön­nen, blei­ben bis zum Ende des Ver­suchs davon unberührt.

Die Fein­ein­tei­lung sieht vor, dass die Unter­tei­lung jeweils auf ein Jahr genau statt­fin­den soll, sodass sich fol­gende Grup­pen Alters­grup­pen­ein­tei­lun­gen erge­ben:
20 jäh­rige, 21 jäh­rige, 22 jäh­rige, 23 jäh­rige, 24 jäh­rige Mit­ar­bei­ter, und so weiter.

Sie glau­ben, das gibt es nicht?

Doch das gibt es:

* Im 1. Schul­jahr,
* im 2. Schul­jahr,
* im 3. Schul­jahr,
* im 4. Schul­jahr,
* im 5. Schul­jahr,
* im 6. Schul­jahr und so weiter.

Will­kür­li­che Ein­tei­lung
Im Kin­der­gar­ten und anschlie­ßend in der wei­te­ren Aus­bil­dung oder in der Arbeits­welt gibt es diese Ein­tei­lung nicht.

Daran ist erkenn­bar, dass es sich hier um eine will­kür­li­che Ein­tei­lung han­delt, die ver­wal­tungs­tech­ni­sche Gründe hat.

Geschichte

Zurück­zu­füh­ren ist diese Ein­tei­lung auf die Ein­füh­rung der Schul­pflicht, die im 18. Jahr­hun­dert begann. Die Schul­pflicht war zu die­ser Zeit, wie heute auch, an das Errei­chen eines bestimm­ten Alters gebunden.

Grund­ge­danke
Päd­ago­gi­scher Grund­ge­danke die­ser Ein­tei­lung war die Annahme, dass durch die Gleich­alt­rig­keit der Schü­ler ein gleich­schrit­ti­ges Ler­nen erleich­tert wird. Dass diese Annahme aber nicht rich­tig sein kann und konnte, zeigt sich daran, dass par­al­lel dazu die Mög­lich­keit geschaf­fen wurde, eine Klasse zu wie­der­ho­len, aber auch zu über­sprin­gen. Letz­te­res kommt aller­dings sel­te­ner vor.

ad absur­dum
Damit war die Homo­ge­ni­tät, wie sie aus ver­wal­tungs­tech­ni­schen Grün­den ein­ge­führt wor­den war, schon hinfällig.

Denn laut einer Ver­öf­fent­li­chung des Sta­tis­ti­schen Bun­des­am­tes von 2005, wie­der­ho­len 25 % der Schü­ler in ihrer Schul­lauf­bahn bis zum 10. Schul­jahr min­des­tens ein­mal ein Schul­jahr, weil zum Bei­spiel eine Ent­wick­lungs­ver­zö­ge­rung vor­ge­le­gen hat.

Kon­se­quen­zen
In den letz­ten Jah­ren ist erkenn­bar, dass von die­sem Prin­zip abge­rückt wer­den kann.

Schon vor der Mög­lich­keit in den ein­zel­nen Bun­des­län­dern, Klas­sen in der Grund-, Haupt– und Real­schule alters­ge­mischt zu füh­ren, ist dies an der gym­na­sia­len Ober­stufe schon län­gere Zeit zu beobachten.

Reform­päd­ago­gisch aus­ge­rich­tete Schu­len prak­ti­zie­ren diese Methode der Alters­mi­schung seit Jahr­zehn­ten in unter­schied­li­chen Grup­pie­run­gen erfolgreich.

Fol­gende Modelle möchte ich kurz vor­stel­len und beziehe mich der bes­se­ren Ver­ständ­lich­keit wegen auf Jahr­gangs­klas­sen, wie sie bekannt sind:

Alters­ge­misch­ter Unter­richt für das 1. und 2. Schul­jahr und anschlie­ßend für das 3. und 4. Schul­jahr. Das bedeu­tet, dass in der Grund­schul­zeit ein Klas­sen– und Leh­rer­wech­sel stattfindet.

Alters­ge­misch­ter Unter­richt für das 1., 2., 3. und 4. Schul­jahr. Ein Wech­sel der Klasse (Lern­gruppe) fin­det wäh­rend der Grund­schul­zeit nicht statt.

Einige, sel­te­ner prak­ti­ziert Vari­an­ten, wie die der “auf­stei­gen­den Stamm­gruppe” möchte ich hier auf­grund feh­len­der Bedeu­tung nicht wei­ter vorstellen.

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